Stand: 04.03.2021

1. Geltungsbereich

Die einstein-camps (nachfolgend Camps genannt) führen Feriencamps durch. Diese AGBs gelten nur für das jeweilige Camp. Vertragspartner sind die Firma einstein-camps und der Teilnehmer bzw. die erziehungsberechtigte Person, welche den Teilnehmer anmeldet.


2. Anmeldungen

Die Anmeldung zu den Camps ist termingerecht durch den / die Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Auch eine telefonische Anmeldung gilt als verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung sowie eine Rechnung für die Überweisung der Teilnahmegebühr (per E-Mail).
Falls die Bestätigung nicht automatisch eintrifft, ist man verpflichtet, die Administrations-Abteilung zu kontaktieren (schriftlich an info(at)einstein-camp.ch oder telefonisch unter 041 310 30 85). Ohne Vorweisung einer Bestätigung besteht kein Anrecht auf die Teilnahme am Camp, sofern das Camp ausgebucht ist. Jede eingegangene Anmeldung ist verbindlich, auch wenn Sie aus irgendwelchen Gründen das Bestätigungsmail nicht im E-Mail-Postfach vorfinden.


3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

Für die Teilnahme an den angebotenen Camps werden Teilnahmegebühren erhoben, die den Internetseiten sowie weiteren Unterlagen zu entnehmen sind. Die Teilnahmegebühren sind immer vor Campbeginn zu überweisen. Werden die Teilnahmegebühren nicht im Voraus bezahlt, verfällt das Recht zur Teilnahme; die Zahlungspflicht richtet sich dann nach der nachfolgenden Ziff. 4. Bei der 1. Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- fällig. Bei der 2. Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- fällig.


4. Abmeldung / Annullation

Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Abmeldungen bis 30 Tage vor dem Camp kosten CHF 100.-. Spätere Abmeldungen bis drei Tage / 72 Stunden vor dem Camp kosten CHF 150.-. Bei Abmeldungen, welche weniger als 72 Stunden vor Campbeginn getätigt werden, wird der ganze Betrag in Rechnung gestellt. Unentschuldigtes Fernbleiben hat zur Folge, dass der Campbeitrag vollumfänglich bezahlt werden muss. Bei Abmeldung wegen Unfall oder Krankheit vor Beginn des Camps erstatten wir nach Erhalt eines ärztlichen Zeugnisses den einbezahlten Betrag (minus einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.-) zurück. Ist der Campbeitrag noch nicht einbezahlt, wird die Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- in Rechnung gestellt.
Kann der Teilnehmer ohne sein Verschulden wegen Unfall oder Krankheit während des Camps während mehr als 2 Tagen nicht an den Campaktivitäten teilnehmen, besteht Anspruch auf Rückvergütung eines Teilbetrages. Die fälligen Fixkosten sowie die Bearbeitungsgebühr können nicht zurückerstattet werden. Bei vorgezogener Heimreise wegen Unfall oder Krankheit (ohne Verschulden des Teilnehmers) wird ebenfalls bei Absenz von mehr als 2 Tagen eine Rückerstattung vollzogen.
Werden einzelne Tage am Camp wegen Krankheit, Verletzung oder Unfall oder sonstigen plausiblen Gründen verpasst, wird der verpasste Camptag nach Abzug der Bearbeitungsgebühr und unter Berücksichtigung bereits bezogener Leistungen anteilsmässig zurückerstattet.  

Sollte das Camp infolge behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt, Pandemien oder Epidemien, nicht durchgeführt werden können, wird den Teilnehmern die Teilnahmegebühr bis auf einen Betrag von CHF 150.- zurückerstattet, d.h. ein Betrag von CHF 150.- ist auch bei Nichtdurchführung des Camps zur Zahlung fällig.

Als Gegenleistung für die zwingend zu leistenden CHF 150.- erhalten Teilnehmer bei einer Nichtdurchführung des Camps infolge behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt, Pandemien oder Epidemien einen Gutschein im Umfang von CHF 120.-, der an einem alternativen Einstein Camp eingelöst werden kann.


5. Gutscheine / Rabatte

Rabatte erhält man mit einem gültigen Rabattcode. Der Rabatt wird nur gewährt, wenn er bei der Anmeldung direkt ins vorgesehene Feld eingegeben wird. Somit sind Rabatte nicht kumulierbar. Nachträglich werden keine Rabatte auf bestehende Anmeldungen gewährt. Rabattcodes sind für alle Angebote, die von den Einstein Camps durchgeführt bzw. fakturiert werden, einsetzbar.


6. Haftung bei Unfall / Krankheit / Sachschäden

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Die Einstein Camps lehnen jegliche Haftung für Unfall, Krankheit oder Sachschäden eines Teilnehmers soweit gesetzlich zulässig ab. Darüber hinaus ist die Haftung der Einstein Camps auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grobfahrlässig durch die Camp Veranstalter oder einem der Drittanbieter herbeigeführt wurde.


7. Haftung bei Diebstahl / Verlust

Die Einstein Camps haften nicht für Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen oder Bargeld.


8. Angaben über den Gesundheitszustand

Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass der Teilnehmer gesund und sportlich sowie geistig voll belastbar ist und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren kann. Der Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und allfällig notwendige Medikamente sind den Einstein Camps sowie der Campleitung vor Campbeginn schriftlich mitzuteilen.


9. Durchführung

Der Teilnehmer hat den Anweisungen der Coaches und des Campleiters Folge zu leisten. Werden die Weisungen wiederholt nicht befolgt, hat die Campleitung die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder vom Camp auszuschliessen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.


10. Campabsagen

Wir behalten uns das Recht vor, das Camp jederzeit gegen vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzusagen.

Sollte das Camp infolge behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt, Pandemien oder Epidemien, nicht durchgeführt werden können, gelten die Regelungen in Art. 4 dieser AGB.


11. Foto-/Daten- und Filmrechte

Der Teilnehmer und die erziehungsberechtigte Person erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von dem Teilnehmer Bilder und Filmaufnahmen (Daten) angefertigt und durch die Einstein Camps verbreitet sowie öffentlich vorgeführt werden dürfen (inkl. im Internet), auch zu Zwecken der eigenen Werbung.


12. Werbemassnahmen

Die Veranstalter der Einstein Camps geben grundsätzlich keine Daten und Adressen der Teilnehmer an Dritte weiter. Wir erlauben uns aber, mit unseren wichtigen Sponsoren vereinzelt Werbeaktionen durchzuführen, um deren Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren. Wir achten darauf, dass die Daten der Teilnehmer nur für siemöglicherweise relevante und im Kontext mit dem Thema stehenden Werbemassnahmen verwendet werden. Dank den Sponsoren ist es möglich, die Camps kostengünstig anzubieten wovon v.a. auch die Teilnehmer profitieren. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie möglicherweise durch einen Sponsor kontaktiert werden.


13. Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs nicht wirksam sein, werden diese durch Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen. Die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert gültig.


14. Gerichtsstand

Bei den vorliegenden AGB kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Malters (LU).